Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Jürgen Rixen Videoservice
1. Vertragsabschluss
1.1. Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung zu diesen Geschäftsbedingungen zustande.
1.2. Unsere Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformregelung kann nur schriftlich erfolgen.
2. Preise, Zahlungen
2.1 Für die Berechnung unserer Leistungen wird unsere am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste zugrunde gelegt, soweit keine andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden; die Preise gelten für Lieferungen ab Werk inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.2 Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse, soweit nicht andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Wir sind grundsätzlich berechtigt, angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
3. Liefertermine, Versand
3.1 Fristen und Termine sind stets voraussichtliche Zeitangaben und unverbindlich. Für die Einhaltung vereinbarter Liefertermine ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinerseits die vertraglich geschuldeten Vorleistungen erbringt.
3.2 Bei Lieferverzögerungen, insbesondere bedingt durch Fälle höherer Gewalt, kann der Auftraggeber nach schriftlichem Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei endgültiger Unmöglichkeit oder bei Unvermögen zur Lieferung werden wir von Leistungsverpflichtungen freigestellt.
4. Haftung, Versicherung
4.1 Bei von uns schuldhaft verursachtem Verlust, Beschädigung oder Löschen des zur Bearbeitung übergebenen Materials beschränkt sich unsere Haftung auf Ersatz des Rohmaterials in gleicher Menge.
4.2 In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten und in vergleichbaren Fällen haften wir nicht.
4.3 Uns übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftraggeber ist für geeignete Sicherungskopien der uns übergebenen Materialien selbst verantwortlich.
5. Versendung, Verpackung
5.1 Anlieferung an uns und Rücklieferung an den Auftraggeber oder dessen Order erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
5.2 Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
6. Mängelbeseitigung, Farbbestimmung, Gewährleistung
6.1 Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
6.2 Qualitätsanforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeit, Kontrast, Schärfe, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
6.3 Kompatibilitätsprobleme zwischen Abspielgeräten und Medien sind kein Gewährleistungsgrund. Die Medien gelten als mangelfrei erstellt, wenn sie auf unseren Geräten einwandfrei abspielbar sind.
6.4 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten an dem gelieferten und bearbeiteten Material vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
7. Sicherungsrechte
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit den Auftraggebern unser Eigentum.
8. Rechte Dritter
Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass durch das Bearbeiten des von ihm übergebenen Materials Rechte Dritter, insbesondere “GEMA- und Urheberrechte” nicht berührt werden. Von Ansprüchen Dritter stellt er uns frei.
9. Aufbewahrung
9.1 Auf die Dauer der jeweiligen Bearbeitungsaufträge werden uns übergebene Materialien unentgeltlich, längstens während 12 Monaten, aufbewahrt. Es bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung, sofern wir Materialien länger als 12 Monate aufbewahren sollen.
9.2 Wir weisen darauf hin, dass wir zugesandte Kassetten oder andere Materialien für maximal 12 Monate archivieren. Sollten wir keinen ausdrücklichen Auftrag zur Rücksendung der Materialien auf Kosten des Auftraggebers oder zur entgeltlichen Einlagerung über 12 Monate hinaus erhalten, behalten wir uns deren Vernichtung vor.
9.3 Sämtliche uns zur Aufbewahrung übergebenen Materialien werden ohne Überprüfung in dem Zustand übernommen, den sie bei der Übergabe haben.
10. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um denselben wirtschaftlichen Erfolg zu bewirken.
10.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche zwischen uns und dem Auftraggeber ist Sonsbeck.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zu Vollkaufleuten ist das Amtsgericht Rheinberg; wir sind auch befugt, das für den Geschäftssitz des Auftraggebers zuständige Gericht anzurufen. Alle Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschem Recht zu entscheiden.